Die Gesundheitsreform verändert nicht nur die Finanzierung der Krankenkassen. Ab 2027 steigen mehrere gesetzliche Zuzahlungen und der Festzuschuss beim Zahnersatz sinkt. Hier siehst du, was konkret beschlossen wurde, was es in Euro bedeuten kann und welche Teile deiner Krankenversicherung du trotzdem selbst beeinflussen kannst.
Die Reform wurde 2026 verkündet. Die hier dargestellten Regelungen treten überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Statt bisher grundsätzlich mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Bis Ende 2026 sind es 10 € je zuzahlungspflichtigem Tag.
Die Pauschale je Verordnung steigt von 10 auf 15 €. Zusätzlich bleiben 10 % der Kosten.
Festzuschuss der jeweiligen Regelversorgung statt bisher 60 %.
Die folgende Übersicht zeigt die für Versicherte besonders greifbaren gesetzlichen Zuzahlungen.
| Leistung | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 | Was bedeutet das? |
|---|---|---|---|
| Arzneimittel | 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € | 10 %, mindestens 7,50 €, höchstens 15 € | bis zu 5 € mehr je zuzahlungspflichtiger Abgabe |
| Krankenhaus | 10 € je zuzahlungspflichtigem Tag | 15 € je zuzahlungspflichtigem Tag | bei 28 Tagen: 420 € statt 280 € |
| Heilmittel, z. B. Physiotherapie | 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung | 10 % der Kosten + 15 € je Verordnung | 5 € mehr je Verordnung |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % + 10 € je Verordnung | 10 % + 15 € je Verordnung | 5 € mehr je Verordnung |
| Hilfsmittel | grundsätzlich mindestens 5 €, höchstens 10 € | grundsätzlich mindestens 7,50 €, höchstens 15 € | bis zu 5 € mehr |
| Fahrkosten | grundsätzlich mindestens 5 €, höchstens 10 € | grundsätzlich mindestens 7,50 €, höchstens 15 € | bis zu 5 € mehr je zuzahlungspflichtiger Fahrt |
| Haushaltshilfe | grundsätzlich 5–10 € täglich | grundsätzlich 7,50–15 € täglich | bis zu 5 € mehr je Tag |
| Stationäre Vorsorge / Reha | regelmäßig 10 € je Tag | 15 € je Tag | 50 % höhere Tageszuzahlung |
Bestehende gesetzliche Belastungsgrenzen bleiben erhalten. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze weiterhin grundsätzlich bei 1 %, bei anderen Versicherten bei 2 % der maßgeblichen jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Trage ein paar Beispielwerte ein. Der Rechner zeigt ausschließlich die zusätzliche Belastung durch die erhöhten gesetzlichen Beträge.
Die Krankenkasse bezahlt nicht einfach 60 oder künftig 50 Prozent deiner Zahnarztrechnung. Entscheidend ist der befundbezogene Festzuschuss zur Regelversorgung.
Die tatsächlichen Regelversorgungsbeträge für 2027 werden gesondert festgesetzt. Die Berechnung dient nur dazu, die Systematik verständlich zu machen.
Genau hier liegt das Problem: Eine hochwertige Versorgung für beispielsweise 2.000 € führt nicht dazu, dass die Krankenkasse 60 % beziehungsweise künftig 50 % dieser Rechnung übernimmt.
Der Festzuschuss bleibt grundsätzlich an den Befund und die dafür definierte Regelversorgung gekoppelt. Wer sich für eine höherwertige Versorgung entscheidet, kann deshalb einen erheblichen Eigenanteil tragen.
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen werden künftig nicht mehr als zusätzliche Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Ein Krankenkassenwechsel hebt die gesetzlichen Reformregelungen nicht auf. Aber deshalb sind die Unterschiede zwischen den Kassen nicht plötzlich bedeutungslos. Im Gegenteil.
Für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner wird ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt für zahlreiche Gruppen bestehen, unter anderem für Kinder und für gesetzlich definierte Ausnahmefälle.
Prüfe deshalb, ob du beim beeinflussbaren Teil zusätzlich Geld oder Leistungen verschenkst. Vergleiche Beitrag, Bonusprogramme, Zusatzleistungen und Service.